Übersicht
Am 11.03.2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen einen
Gesetzesentwurf
zur Neuregelung der Vorgaben für Honorar-Finanzanlagenberater (nach §34 h der Gewerbeordnung) und Finanzanlagenvermittler (nach §34 f der Gewerbeordnung). Kernpunkt dieses geplanten "Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz" (FinAnlVUEG) war die Übertragung der Aufsichtspflicht von den Gewerbeämtern und Industrie- und Handelskammern (IHK) auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zum 01.01.2021. Der Gesetzesentwurf konkretisierte das
Eckpunktepapier
vom 24.07.2019. Die beiden Berufsgruppen sollten künftig unter dem Oberbegriff "Finanzanlagendienstleister" zusammengefasst und in drei Gruppen eingeteilt werden:
- Finanzanlagendienstleister mit eigener Erlaubnis
- Vertriebsgesellschaften mit erweiterten Anforderungen
- Vertraglich gebundene Vermittler ohne eigene Erlaubnis
Erlaubnisvoraussetzungen sollten wie zuvor Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und der Nachweis der Sachkunde sein. Für bestehende Erlaubnisse und Aufsichten sollten Übergangsvorschriften gelten. Die neuen Regelungen beträfen 256 Honorar-Finanzanlagenberater und 39.084 Finanzanlagenvermittler (Stand 01.01.2022). Das Gesetz sollte Mitte 2020 in Kraft gesetzt werden, wurde aber vom Bundestag nicht bestätigt. Nach der Bundstagswahl 2021 wurde das Thema nicht wieder aufgegriffen.
Während Honorarberater ausschließlich von den Mandanten vergütet werden, erhalten Vermittler Kauf- und Vertriebsfolgeprovisionen von den Produktanbietern. Das Verbraucherportal
"Finanztip"
stellte schon 2014 fest: „Die Beratung auf Honorarbasis ist nicht nur ehrlicher, sondern in der Regel für die Verbraucher auch viel günstiger als die Provisionsvermittlung. In vielen Fällen spart die Honorarberatung mehrere tausend Euro.“ Dies gilt vor allem für hohe Anlagesummen oder lang laufende Verträge. Einen ausführlichen Vergleich der Beratungsmodelle finden Sie auch im
Wegweiser Finanzberatung
(gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz).